Förderungen

  • Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) betreibt eine Datenbank für Fördermittel rund ums Ehrenamt.

  • Zum 25. Mal würdigt der Landtag mit seinem Bürgerpreis 2025 herausragendes ehrenamtliches Engagement im Freistaat. Das Leitthema in diesem Jahr lautet "Frieden fördern – Freiheit leben – Brücken bauen. Ehrenamtliches Engagement für den Frieden". Die Auslobung richtet sich insbesondere an Bürgerinnen und Bürger sowie gesellschaftliche Gruppen mit Sitz in Bayern, die sich mit großem Engagement für den Erhalt und die Festigung eines friedlichen Zusammenlebens in Freiheit einsetzen. Bewerbungsschluss ist der 30. April. Die Bewerbungsfrist endet am 30. April 2025. Weitere Informationen hier. 

  • Digitale Barrierefreiheit ist entscheidend für die Teilhabe in allen Lebensbereichen. Seit 2019 unterstützt die Aktion Mensch mit der „Mikroförderung Barrierefreiheit“ Projekte zur barrierefreien Gestaltung digitaler Angebote. Dieses Angebot endet mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28. Juni 2025. Bis dahin stehen noch 5 Millionen Euro für barrierefreie Webseiten zur Verfügung. Anträge können bis zum 28. Juni 2025 gestellt werden. Weitere Informationen hier.
  • Die vbw Stiftung Lebensgrundlagen Bayern fördert vielfältige ehrenamtliche Projekte, die sich für eine nachhaltige Entwicklung für Umwelt, Gesellschaft und regionale Lebensqualität in Bayern einsetzen. Die Fördersumme beträgt bis zu 250.000 Euro. Bewerbungsschluss ist der 20.8.2025. Weitere Informationen gibt es hier.
  • Ab Dezember 2024 können ehrenamtliche Initiativen, die Verbraucher ermöglichen ihre defekten Produkte zu reparieren, eine eigene Förderung beantragen. Dahinter steht das Förderprogramm “Reparieren statt Wegwerfen”, welches zum Ziel hat, durch Reparaturen Ressourcen zu sparen und damit auf die EU-Regelung zum Recht auf Reparatur reagiert. Die Fördersumme pro gemeinnütziger Reparaturinitiative beträgt bis zu 3000 Euro und kann in Kürze über ein Förderportal beantragt werden. Mehr Informationen hier.

    Die Lokale Aktionsgruppe Auerbergland-Pfaffenwinkel e.V. unterstützt Einzelmaßnahmen des Bürgerengagements. Es werden Einzelmaßnahmen in einer Höhe zwischen 500 und 5.000 Euro gefördert. Der Fördersatz beträgt 80%. Die Auswahl der Maßnahmen erfolgt durch den Lenkungsausschuss der LAG. Wenn Sie eine Idee haben, die zu den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie der Lokalen Aktionsgruppe Auerbergland-Pfaffenwinkel e.V. passt und die ehrenamtlich getragen ist, melden Sie sich gerne bei der Lokalen Aktionsgruppe Auerbergland-Pfaffenwinkel e.V. Mehr Infos und das Antragsformular gibt es unter www.al-p.de

  • Informationen zur Förderung von Sportvereinen im Rahmen der „Vereinspauschale“ gibt es hier.

  • Wie finde ich die passende Stiftung für mein Projekt? Im Leitfaden des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen finden Sie viele wertvolle Tipps und Hinweise zum Stiftungsfundraising

  • In diesem Fördermittel-Blog gibt es zahlreiche Praxisbeispiele und Hinweise auf die verschiedensten Fördermöglichkeiten für gemeinnützige Organisationen.

  • Über das Förderprogramm „Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.“ der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) können Organisationen in strukturschwachen und ländlichen Regionen Fördermittel in Höhe von bis zu 2.500 Euro beantragen. Die DSEE übernimmt bis zu 90 % der Gesamtausgaben (Sach- und Honorarausgaben) des Projekts. Bewerbungen sind fortlaufend möglich. Weitere Informationen gibt es hier·  

  • Sozialförderrichtlinie Landkreis Weilheim-Schongau: Förderung beantragen
    Der Landkreis Weilheim-Schongau unterstützt nach sorgfältiger Auswahl soziale Projekte im Landkreisgebiet im Rahmen der gesetzlichen insb. haushaltsrechtlichen Möglichkeiten. Alle Informationen dazu wie z.B. das Antragsformular finden Sie hier.
  • Die Aktion Mensch unterstützt mit insgesamt 68 Förderprogrammen Projekt-Ideen, die Chancen für inklusive Begegnungen schaffen, kommunikative und bauliche Barrieren abbauen, Barrieren abbauen, Lernprozesse in Organisationen anstoßen oder Empowerment von Menschen mit Behinderungen unterstützen und darüber hinaus noch vieles mehr. Auf der Seite der Aktion Mensch können Sie prüfen, ob für Ihr Vorhaben die passende Förderung dabei ist.

  • Der SAP Solidarity Fund stellt 250.000 Euro für gemeinnützige Organisationen in Deutschland bereit, die sich für Ukrainerinnen und Ukrainer engagieren – hier in Deutschland, den Grenzländern oder in der Ukraine. Jede Organisation kann über das Portal Foerderprogramme.org einen Förderantrag bis 5.000 Euro stellen. Mehr Informationen und Antragstellung unter https://www.solidarityfund.org/
  • Die Canada Life Versicherungsgesellschaft unterstützt Vereine und Organisationen im ganzen Bundesgebiet. Unterstützerinnen und Unterstützer können in 6 verschiedenen Projektkategorien abstimmen. Organisationen, die mit einem Projekt teilnehmen möchten, reichen ihr Projekt für die jeweilige Projektkategorie ein und werden Teil der Aktion. Es gibt die Kategorien Gesundheit & Soziales, Gesellschaft & Bildung, Kinder- & Jugendarbeit und Humanitäre Hilfe im Ausland. Weitere Informationen unter https://machsmoeglich.canadalife.de/
  • Zum 25. Mal würdigt der Landtag mit seinem Bürgerpreis 2025 herausragendes ehrenamtliches Engagement im Freistaat. Das Leitthema in diesem Jahr lautet "Frieden fördern – Freiheit leben – Brücken bauen. Ehrenamtliches Engagement für den Frieden". Die Auslobung richtet sich insbesondere an Bürgerinnen und Bürger sowie gesellschaftliche Gruppen mit Sitz in Bayern, die sich mit großem Engagement für den Erhalt und die Festigung eines friedlichen Zusammenlebens in Freiheit einsetzen. Bewerbungsschluss ist der 30. April. Die Bewerbungsfrist endet am 30. April 2025. Weitere Informationen hier

  • Digitale Barrierefreiheit ist entscheidend für die Teilhabe in allen Lebensbereichen. Seit 2019 unterstützt die Aktion Mensch mit der „Mikroförderung Barrierefreiheit“ Projekte zur barrierefreien Gestaltung digitaler Angebote. Dieses Angebot endet mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28. Juni 2025. Bis dahin stehen noch 5 Millionen Euro für barrierefreie Webseiten zur Verfügung. Anträge können bis zum 28. Juni 2025 gestellt werden. Weitere Informationen hier.



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