In der Kreistagssitzung des Landkreises Weilheim-Schongau wurde mehrheitlich und in namentlicher Abstimmung von den Kreistagsmitgliedern beschlossen, den vorliegenden Entwurf des Kreishaushalts für 2024 sowie den Finanzplan für die Jahre bis 2027, die jeweils einen Kreisumlagehebesatz von einheitlich 55 Prozentpunkten vorsehen, anzunehmen und zu beschließen. Zuvor war die Empfehlung durch den Kreis- und Finanzausschuss am 05.03.2024 erfolgt. Die Kämmerei hatte den Entwurf in dieser vorausgehenden Sitzung ausführlich vorgestellt. Dabei wurde in Einzelabwägungen zum Einfluss des zu beschließenden Kreisumlagehebesatzes mit hoher Sorgfalt auf die finanzielle Mindestausstattung aller Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis im Detail eingegangen.
Förderung der Jugendarbeit durch den Landkreis
Der Kreistag wird nach der Einstellung der bisherigen pauschalen Personalkostenförderung der Jugendzentren zum 01.01.2025 die offene Jugendarbeit im Landkreis in veränderter Form auch künftig fördern. Anlass ist dabei der Antrag von Kreisrat Peter Ostenrieder, Bürgermeister vom Markt Peiting, vom 04.03.2024. Der Kreistag folgte diesem Antrag und beauftragte mit einstimmigem Beschluss das Amt für Jugend und Familie mit der Erarbeitung einer entsprechenden Förderrichtlinie mit Wirkung ab 01.01.2025. Der Kreistag beauftragte ferner in Umsetzung der zu erstellenden Förderrichtlinie die Kreisfinanzverwaltung um Einplanung der dafür notwendigen Haushaltsmittel ab dem Haushaltsjahr 2025 zuzüglich einer jährlichen Dynamisierung im Rahmen der Lohn- bzw. Gehaltskostensteigerungen des Vorjahres erstmalig ab 2026. Die künftige Förderung soll für entsprechende konkrete Angebote eine Förderung von bis zu 25.000 Euro pro Jahr und Kommune umfassen, die in den Folgejahren entsprechend dynamisiert werden. Einzelheiten sollen in der Förderrichtlinie festgelegt werden, die zunächst im Jugendhilfeausschuss beraten wird.
Anpassung der Betrauungsakte der Krankenhaus GmbH
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 22.03.2024 die Betreuungsakte für die Krankenhaus GmbH für die Klinikstandorte in Schongau und in Weilheim beschlossen. Der Anpassungsbedarf ergibt sich durch den aktuellen Umstrukturierungsprozess innerhalb der Krankenhaus GmbH. Künftig soll die Betrauung für Weilheim für stationäre Krankenhausbehandlungen (einschließlich Notfalldienst) die Abteilungen Innere Medizin, Chirurgische Abteilungen, Intensivmedizin, Orthopädie, Gynäkologie, Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Altersmedizin, Pädiatrie, Palliativmedizinische Versorgung, Kurzzeitpflege und Urologie sowie das das Medizinische Versorgungszentrum der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau GmbH i.S.v. § 95 SGB V enthalten. Am Standort Schongau soll die Betrauung künftig für stationäre Krankenhausbehandlungen (einschließlich Notfallpraxis) die Abteilungen Innere Medizin, Chirurgie, Urologie, Gynäkologie, Tagesklinik Schmerz, Altersmedizin, Augenheilkunde, Palliativmedizinische Versorgung, Kurzzeitpflege und das Medizinische Versorgungszentrum der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau GmbH i.S.v. § 95 SGB V umfassen. Die Betrauungsakte sind aus europarechtlichen Gründen notwendig und Voraussetzung dafür, europarechtkonform DAWI-Leistungen an die Krankenhaus GmbH erbringen zu können.
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