Forderung der Bayerischen Landräte an Bund und Freistaat

Bund und Freistaat sollen ihre Hausaufgaben für die Sicherstellung der stationären und ambulanten Versorgung im ländlichen Raum machen

Ball mit der Aufschrift
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Anfang der Woche trafen sich die Bayerischen Landrätinnen und Landräte in Deggendorf zu einer Schwerpunktklausur „Kreiskrankenhäuser und medizinische Versorgung in den Landkreisen“. Neben der Bayerischen Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention, Judith Gerlach, waren auch verschiedene Fachreferenten zu den Themen Krankenhausreform, intersektorale Versorgungsmodelle und ambulanter medizinischer Bereich dabei.

„Aufgrund der demografischen Entwicklung steht das Gesundheitssystem vor großen Herausforderungen. Inzwischen schreiben 80 Prozent der Krankenhäuser ein hohes Betriebskostendefizit und die Lage ist besorgniserregend. Wir brauchen einen umfassenden Aktionsplan. Die Reformpläne der Bundesregierung zur Krankenhausversorgung und Notfallmedizin ist hierbei nur Stückwerk und gefährdet die Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum.“ – so Weilheim-Schongaus Landrätin Andrea Jochner-Weiß.

„Es reicht nicht, wenn der Bund sich fernab der tatsächlichen Realitäten vor Ort Dinge ausdenkt, Zuständigkeiten vermischt, immer kompliziertere Regelungen erfindet und ohne Beteiligung der Praktiker durchsetzt. Bund und Länder müssen auf eine bedarfsgerechte, bürgernahe und bezahlbare medizinische Versorgung im stationären wie ambulanten Bereich hinwirken. Wir brauchen Antworten auf die Finanznöte der Krankenhäuser, auf den sich verschärfenden Personalmangel und auf nicht mehr funktionierende Strukturen. Insbesondere muss der Bund sofort mehr Geld ins System geben, um den finanziellen Kollaps unzähliger Krankenhäuser überhaupt noch zu verhindern“, so Thomas Karmasin, der Präsident des Bayerischen Landkreistags.

Die Landrätinnen und Landräte Bayerns fordern „eine Krankenhausplanung, die diesen Namen auch verdient. Das bedeutet konkret, dass der Freistaat bayernweit auf einer soliden Datengrundlage eine zukunftsorientierte Strukturplanung im Hinblick auf Bedarf, Qualität und Erreichbarkeit macht. Das gilt vor allem für den Bereich der notfallmedizinischen Versorgung.“

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