Bezahlkarte für Geflüchtete im Landkreis ab 01. Juni 2024
Berechtigte können bis zu 50 Euro Bargeld pro Monat abheben
Ab Samstag, den 01. Juni 2024, wird im Landkreis Weilheim-Schongau die Bezahlkarte für Geflüchtete eingeführt. Die Karte dient zur Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Karte erhalten alle Leistungsberechtigten ab 14 Jahren. Minderjährige werden nur über einen Teil des gesamten Bedarfs verfügen können, der der Familie zusteht. Im Landkreis Weilheim-Schongau sind dies derzeit 842 berechtigte Personen. Die Programmierung und Bereitstellung des Gesamtsystems erfolgt durch die PayCenter GmbH in Freising. Auf die Karten wird monatlich ein Guthaben gebucht, über das die Geflüchteten frei verfügen und damit einkaufen können. Die Asylbewerber erhalten ein Guthaben auf der Karte, das ihrem individuellen, nicht als Sachleistung gewährten, AsylbLG-Anspruch entspricht. Das sind beispielsweise bei einem alleinstehenden Erwachsenen, der in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnt, 460 Euro im Monat; bei einem alleinstehenden Erwachsenen grundsätzlich in der ersten 36 Monaten nach Erstantragstellung, der im ANKER (mit Verpflegung) wohnt, knapp 134 Euro im Monat. Bei der Karte handelt es sich um eine MasterCard im Erscheinungsbild einer normalen EC- oder Debitkarte – das neutrale Design soll eine Stigmatisierung verhindern. Damit kann überall eingekauft werden, wo MasterCards akzeptiert werden. Zu den Akzeptanzstellen zählen in der Regel alle Supermärkte. Bargeld kann maximal pro Monat und pro Person 50 Euro abgehoben werden, um den Missbrauch der Sachleistung nach gewährtem AsylbLG-Anspruch zu vermeiden (etwa durch Überweisungen ins Ausland). Dies ist an jedem Geldautomaten und an Supermarktkassen möglich, soweit der jeweilige Händler dies anbietet. Wenn beispielsweise schon 30 Euro an einer Stelle abgehoben wurden, können noch 20 Euro an anderer Stelle abgehoben werden. Bargeldlose Zahlungen sind bis zur Höhe des auf der Karte verfügbaren Guthabens möglich. Sollte jedoch eine geflüchtete Person doch einmal mehr als 50 Euro Bargeld benötigen, ist dies im Landratsamt Weilheim-Schongau beim Sachgebiet Asyl und Integration zu beantragen. Die berechtigten Personen erhalten die Karten vor Ort im Sachgebiet Asyl und Integration. Die notwenige PIN-Nummer ist nur dem Karteninhaber bekannt. Überweisungen auf die bisher bekannten Konten werden sodann peu a peu eingestellt. Der Ausschluss einzelner Warengruppen (z. B. Alkohol oder Tabak) findet nicht statt. Lediglich Händlergruppen wie z.B. Geldübermittlungsdiensten (beispielsweise Western Union oder MoneyGram) werden ausgeschlossen. Einzelne Angebote, z. B. das 49 Euro-Ticket, die nur über Onlinezahlungen erworben werden, werden über das Landratsamt freigeschaltet.
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