Vorstellung der Arbeit der Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Presseveranstaltung des Gesundheitsamts zur Tätigkeit im vergangenen Jahr
Am Dienstag, den 17.04. 2024, stellten die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Weilheimer Gesundheitsamt der Presse ihre Tätigkeit dabei vor. Insbesondere wurde dabei über die Aktivitäten im Vorjahr berichtet sowie die statistischen Erhebungen vorgestellt, wie das Beratungsangebot von Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Weilheim-Schongau in Anspruch genommen wurde. Die Vorstellung der Arbeit der Beratungsstelle war bis 2019 jährlich, wurde jedoch wegen der Pandemie ausgesetzt.
Folgende Inhalte wurden bei dem Termin vorgestellt:
Arbeitsbereiche der Beratungsstelle
Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB Nachgehende Betreuung nach Schwangerschaftsabbruch möglich
Allgemeine Schwangerschaftsberatung Nachgehende Betreuung bis dritten Lebensjahr des Kindes möglich Vermittlung von finanzielle Hilfen durch „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“
Beratung zur Vertraulichen Geburt
Verhütungsmittelfonds
Sexualpädagogische Prävention
HIV Prävention
Hebammenkoordinationsstelle
Die Beratung ist kostenfrei, unabhängig von Religion, Staatsangehörigkeit sowie Wohnort und unterliegt der Schweigepflicht. Auf Wunsch ist eine anonyme Beratung möglich.
Überblick Team 2023
Sechs Mitarbeiterinnen, Dipl. Sozialpädagoginnen (FH), in Teilzeit (10 – 30 Stunden)
eine Mitarbeiterin Hebammenkoordinationsstelle, Teilzeit
eine Mitarbeiterin seit Mitte Juni 2023 zuerst in Mutterschutz, dann in Elternzeit
eine Mitarbeiterin (30 Std) verlässt das Team Ende Juli 2023 – Stelle konnte bis Jahresende nicht nachbesetzt werden
eine Verwaltungskraft
Aktivitäten im Jahr 2023: Schwangerschaftsberatung
322 Beratungen insgesamt (22 Beratung mehr im Vergleich zu 2022)
110 Schwangerschaftskonfliktberatungen nach § 219 StGB
176 allgemeine Schwangerschaftsberatungen
nachgehende Betreuungen ab Geburt
Beratung nach Fehlgeburt/Totgeburt/frühem Verlust des Kindes
Beratung zur vertraulichen Geburt
nachgehende Betreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch
Kinderwunschberatung
14 sonstige Beratungen
Schwangerschaftskonfliktberatung
Die Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB dient dem Schutz des ungeborenen Lebens und wird ergebnisoffen geführt. Sie richtet sich an Schwangere und werdende Väter die aufgrund ihrer Lebensumstände einen Abbruch der Schwangerschaft in Erwägung ziehen. Dabei ist es wichtig die Beteiligten in ihren Gefühlen, Ängsten und Hoffnungen ernst zu nehmen und gleichzeitig Hilfen aufzuzeigen, die ein Fortsetzen der Schwangerschaft ermöglichen. Falls erforderlich, können psychologische, juristische oder ärztliche Fachkräfte hinzugezogen werden. Auch Personen des sozialen Umfelds können mitberaten werden. Eine weitere Begleitung wird angeboten.
2023 fanden bezogen auf einen Schwangerschaftskonflikt 98 Erstberatungen, zehn Folgeberatungen und zwei Telefonberatungen statt. Die Gründe, die Ratsuchende für einen Schwangerschaftsabbruch nannten waren vielfältig.
Gründe, bezogen auf 98 Erstberatungen
Fühlt sich psychisch/physisch überfordert 63,6 %
Sonstiges 60,9 %
Angst vor der Verantwortung/Zukunftsangst 56,4 %
Berufliche Probleme/Ausbildung gefährdet 36,4 %
Finanzielle Probleme/Schulden 32,7 %
Wohnungsprobleme 22,7 %
Alter der Schwangeren 21,8 %
Schwierigkeiten in der Partnerbeziehung 19,1 %
Gesundheitliche Situation der Schwangeren 18,2 %
Alleinerziehend 16,4 %
Angst vor Schädigung des Kindes 13,6 %
Fehlende Kinderbetreuung 12,7 %
Soziale Isolation 11,8 %
Ausländerrechtliche Probleme 10,9 %
Arbeitslosigkeit 9,1 %
Druck der Familie/des Partners/des sozialen Umfelds 8,2 %
Altersstruktur bei den Erstberatungen
Zwischen 16 und 17 Jahre alt 3 Zwischen 18 und 25 Jahre alt 27 Zwischen 26 und 30 Jahre alt 18 Zwischen 31 und 35 Jahre alt 21 Zwischen 36 und 40 Jahre alt 21 Über 40 Jahre alt 8
Allgemeine Schwangerschaftsberatung
Laut § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz haben jede Frau und jeder Mann auch ein Recht auf allgemeine Schwangerschaftsberatung. Ziel dieser Beratung ist es die Ratsuchenden in allen Fragen rund um die Themen Familienplanung, Verhütung und Sexualität sowie Schwangerschaft, Geburt, Elternzeit und Elterngeld zu informieren und in schwierigen persönlichen, finanziellen und familiären Situationen zu unterstützen.
Hauptanliegen bei den Erstberatungen (131 Beratungen)
Soziale und finanzielle Situation Psychische/physische Belastung Gesundheitliche Situation Probleme in Partnerschaft und Familie Sonstige, individuelle Anliegen
Altersstruktur bei den Erstberatungen
Zwischen 14 und 15 Jahre alt 1 Zwischen 16 und 17 Jahre alt 1 Zwischen 18 und 25 Jahre alt 20 Zwischen 26 und 30 Jahre alt 51 Zwischen 31 und 35 Jahre alt 40 Zwischen 36 und 40 Jahre alt 8 Über 40 Jahre alt 3 Keine Aussage/unbekannt 7 Vermittlung von finanziellen Hilfen durch die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ in 15 Fällen. Insgesamt 22.638 Euro konnten vermittelt werden.
Verhütungsmittelfonds
Der im Jahr 2022 ins Leben gerufene Verhütungsmittelfonds wurde im Jahr 2023 von 23 Frauen in Anspruch genommen. Für Frauen und Männer ab 22 Jahren mit Wohnsitz im Landkreis Weilheim-Schongau kann nach Einkommensprüfung und im Bedarfsfall die Kosten für ein Verhütungsmittel übernommen werden. Bei Frauen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, gilt eine Altersgrenze ab 18 Jahren. 2023 wurden folgende Verhütungsmittel gewählt: 14 x Hormonspirale 6 x Kupferspirale 1 x Kupferkette 1 x Implanon 1 x Anti-Baby-Pille Das Alter der Frauen lag zwischen 21 und 47 Jahren. Sie hatten bereits ein bis vier Kinder und nur eine Frau war kinderlos.
Sexualpädagogische Gruppenarbeit an den Schulen
Beginn des Jahres 2023 bis April: gut eingearbeitetes Team von zwei Kolleginnen
Frau Rohmer übernimmt von April bis Mitte Juni alleine, da Frau Rexer unbezahlten Urlaub hat (familiäre Auszeit)
Frau Rohmer ist im Mutterschutz, Frau Rexer übernimmt wieder
Um getrenntgeschlechtliche Veranstaltungen durchführen zu können, muss Fachkraft für sieben Monate (April-Juli und Oktober-Dezember) Schulen pro Klasse zweimal anfahren (zeitlicher/organisatorischer Mehraufwand)
Insgesamt: An zehn Schulen (Mittel-Förder- und Montessori-Schulen) konnten sexualpädagogische Einsätze mit rund 420 Schülern stattfinden. Vornehmlich 8. Klassen, aber auch 9. und 10. Klassen nachgeholt, die aufgrund der Corona Pandemie/eines Personalengpasses 2022 nicht erreicht wurden. Auch mit einer ukrainischen Brückenklasse wurde gearbeitet. Ein Thema das viele Schulen in diesem Jahr beschäftigte, war der Umgang mit Trans*-Schülern (Def. „Menschen, deren bei der Geburt zugewiesenes Geschlecht nicht mit dem gefühlten Geschlecht (Geschlechtsidentität) übereinstimmt“); Kontakt zu Schulpsychologin hergestellt die Ende 2020 „Leitfaden zum Umgang mit Trans*Schülern“ entwickelt hatte. Leitfaden durfte und darf an Schulen im Landkreis weitergegeben werden, was Auseinandersetzung der einzelnen Schulen erleichtern konnte und kann. Hohe Nachfrage nach sexualpädagogischen Unterricht
Arbeitskreis Sexualpädagogik Zwei Arbeitskreistreffen fanden statt, wichtiges Thema: Möglichkeiten/Grenzen einer digitalen Vernetzung der Arbeitskreisteilnehmer (gemeinsame Plattform für Videoclips, Podcasts, Artikel etc. zum Thema Sexuelle Bildung)
Projekt zum Welt-AIDS-Tag am 01.12.2023 in der Fußgängerzone in Weilheim.
Hebammenkoordinationsstelle Die am 01. Oktober 2020 am Landratsamt Weilheim-Schongau eingerichtete Hebammen-koordinationsstelle wird von den Hebammen wie auch von den Ratsuchenden der Schwangerschaftsberatungsstelle sehr gut angenommen. 2023 konnte die Hebammenkoordinationsstelle 145 Frauen an Hebammen zur Wochenbettbetreuung vermitteln. Davon waren 15 Vermittlungen kurzfristig, d. h. das Kind war schon geboren. Diesen Vermittlungen kommt eine besondere Bedeutung bei, weil es sich hier häufig um Frauen in einer schwierigen Lebenssituation handelt.
Netzwerktreffen für Weilheimer Hebammen
Vier Fortbildungsveranstaltungen
Vorstellung und Besichtigung Marita Beissel-Haus, Wielenbach
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