Vorstellung der Arbeit der Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen

Presseveranstaltung des Gesundheitsamts zur Tätigkeit im vergangenen Jahr

Die engagierten Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle bei dem Pressetermin (v.li.): Christina Huber, Susanne Nabholz, Nina Rexer, Magdalena Graml und Anika Schmidt
Schwangerschaftsberatung

Am Dienstag, den 17.04. 2024, stellten die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Weilheimer Gesundheitsamt der Presse ihre Tätigkeit dabei vor. Insbesondere wurde dabei über die Aktivitäten im Vorjahr berichtet sowie die statistischen Erhebungen vorgestellt, wie das Beratungsangebot von Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Weilheim-Schongau in Anspruch genommen wurde. Die Vorstellung der Arbeit der Beratungsstelle war bis 2019 jährlich, wurde jedoch wegen der Pandemie ausgesetzt.

 Folgende Inhalte wurden bei dem Termin vorgestellt:

Arbeitsbereiche der Beratungsstelle

  • Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB
    Nachgehende Betreuung nach Schwangerschaftsabbruch möglich
  • Allgemeine Schwangerschaftsberatung
    Nachgehende Betreuung bis dritten Lebensjahr des Kindes möglich Vermittlung von finanzielle Hilfen durch „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“
  • Beratung zur Vertraulichen Geburt
  • Verhütungsmittelfonds
  • Sexualpädagogische Prävention
  • HIV Prävention
  • Hebammenkoordinationsstelle

Die Beratung ist kostenfrei, unabhängig von Religion, Staatsangehörigkeit sowie Wohnort und unterliegt der Schweigepflicht. Auf Wunsch ist eine anonyme Beratung möglich.

Überblick Team 2023

Sechs Mitarbeiterinnen, Dipl. Sozialpädagoginnen (FH), in Teilzeit (10 – 30 Stunden)

  • eine Mitarbeiterin Hebammenkoordinationsstelle, Teilzeit
  • eine Mitarbeiterin seit Mitte Juni 2023 zuerst in Mutterschutz, dann in Elternzeit
  • eine Mitarbeiterin (30 Std) verlässt das Team Ende Juli 2023 – Stelle konnte bis Jahresende nicht nachbesetzt werden
  • eine Verwaltungskraft
     

Aktivitäten im Jahr 2023:
Schwangerschaftsberatung

  • 322 Beratungen insgesamt (22 Beratung mehr im Vergleich zu 2022)
  • 110 Schwangerschaftskonfliktberatungen nach § 219 StGB
  • 176 allgemeine Schwangerschaftsberatungen
  • nachgehende Betreuungen ab Geburt
  • Beratung nach Fehlgeburt/Totgeburt/frühem Verlust des Kindes
  • Beratung zur vertraulichen Geburt
  • nachgehende Betreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch
  • Kinderwunschberatung
  • 14 sonstige Beratungen

Schwangerschaftskonfliktberatung

Die Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB dient dem Schutz des ungeborenen Lebens und wird ergebnisoffen geführt. Sie richtet sich an Schwangere und werdende Väter die aufgrund ihrer Lebensumstände einen Abbruch der Schwangerschaft in Erwägung ziehen. Dabei ist es wichtig die Beteiligten in ihren Gefühlen, Ängsten und Hoffnungen ernst zu nehmen und gleichzeitig Hilfen aufzuzeigen, die ein Fortsetzen der Schwangerschaft ermöglichen. Falls erforderlich, können psychologische, juristische oder ärztliche Fachkräfte hinzugezogen werden. Auch Personen des sozialen Umfelds können mitberaten werden. Eine weitere Begleitung wird angeboten.

2023 fanden bezogen auf einen Schwangerschaftskonflikt 98 Erstberatungen, zehn Folge­beratungen und zwei Telefonberatungen statt. Die Gründe, die Ratsuchende für einen Schwangerschaftsabbruch nannten waren vielfältig.

Gründe, bezogen auf 98 Erstberatungen

Fühlt sich psychisch/physisch überfordert                           63,6 %

Sonstiges                                                                         60,9 %

Angst vor der Verantwortung/Zukunftsangst                       56,4 %

Berufliche Probleme/Ausbildung gefährdet                          36,4 %

Finanzielle Probleme/Schulden                                           32,7 %

Wohnungsprobleme                                                           22,7 %

Alter der Schwangeren                                                      21,8 %

Schwierigkeiten in der Partnerbeziehung                             19,1 %

Gesundheitliche Situation der Schwangeren                        18,2 %

Alleinerziehend                                                                 16,4 %

Angst vor Schädigung des Kindes                                        13,6 %

Fehlende Kinderbetreuung                                                   12,7 %

Soziale Isolation                                                                  11,8 %

Ausländerrechtliche Probleme                                               10,9 %

Arbeitslosigkeit                                                                     9,1 %

Druck der Familie/des Partners/des sozialen Umfelds                8,2 %

Altersstruktur bei den Erstberatungen

Zwischen 16 und 17 Jahre alt           3
Zwischen 18 und 25 Jahre alt           27
Zwischen 26 und 30 Jahre alt           18
Zwischen 31 und 35 Jahre alt           21
Zwischen 36 und 40 Jahre alt           21
Über 40 Jahre alt                               8

Allgemeine Schwangerschaftsberatung

Laut § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz haben jede Frau und jeder Mann auch ein Recht auf allgemeine Schwangerschaftsberatung. Ziel dieser Beratung ist es die Ratsuchenden in allen Fragen rund um die Themen Familienplanung, Verhütung und Sexualität sowie Schwangerschaft, Geburt, Elternzeit und Elterngeld zu informieren und in schwierigen persönlichen, finanziellen und familiären Situationen zu unterstützen.

Hauptanliegen bei den Erstberatungen (131 Beratungen)

Soziale und finanzielle Situation
Psychische/physische Belastung
Gesundheitliche Situation
Probleme in Partnerschaft und Familie
Sonstige, individuelle Anliegen

Altersstruktur bei den Erstberatungen

Zwischen 14 und 15 Jahre alt           1
Zwischen 16 und 17 Jahre alt           1
Zwischen 18 und 25 Jahre alt           20
Zwischen 26 und 30 Jahre alt           51
Zwischen 31 und 35 Jahre alt           40
Zwischen 36 und 40 Jahre alt           8
Über 40 Jahre alt                               3
Keine Aussage/unbekannt                 7
Vermittlung von finanziellen Hilfen durch die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ in 15 Fällen. Insgesamt 22.638 Euro konnten vermittelt werden.

Verhütungsmittelfonds

Der im Jahr 2022 ins Leben gerufene Verhütungsmittelfonds wurde im Jahr 2023 von 23 Frauen in Anspruch genommen.
Für Frauen und Männer ab 22 Jahren mit Wohnsitz im Landkreis Weilheim-Schongau kann nach Einkommensprüfung und im Bedarfsfall die Kosten für ein Verhütungsmittel übernommen werden. Bei Frauen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, gilt eine Altersgrenze ab 18 Jahren.
2023 wurden folgende Verhütungsmittel gewählt:
14 x Hormonspirale
6 x Kupferspirale
1 x Kupferkette
1 x Implanon
1 x Anti-Baby-Pille
Das Alter der Frauen lag zwischen 21 und 47 Jahren. Sie hatten bereits ein bis vier Kinder und nur eine Frau war kinderlos.

Sexualpädagogische Gruppenarbeit an den Schulen

  • Beginn des Jahres 2023 bis April: gut eingearbeitetes Team von zwei Kolleginnen
  • Frau Rohmer übernimmt von April bis Mitte Juni alleine, da Frau Rexer unbezahlten Urlaub hat (familiäre Auszeit)
  • Frau Rohmer ist im Mutterschutz, Frau Rexer übernimmt wieder
  • Um getrenntgeschlechtliche Veranstaltungen durchführen zu können, muss Fachkraft für sieben Monate (April-Juli und Oktober-Dezember) Schulen pro Klasse zweimal anfahren (zeitlicher/organisatorischer Mehraufwand)

Insgesamt: An zehn Schulen (Mittel-Förder- und Montessori-Schulen) konnten sexualpädagogische Einsätze mit rund 420 Schülern stattfinden.
Vornehmlich 8. Klassen, aber auch 9. und 10. Klassen nachgeholt, die aufgrund der Corona Pandemie/eines Personalengpasses 2022 nicht erreicht wurden.
Auch mit einer ukrainischen Brückenklasse wurde gearbeitet.
Ein Thema das viele Schulen in diesem Jahr beschäftigte, war der Umgang mit Trans*-Schülern (Def. „Menschen, deren bei der Geburt zugewiesenes Geschlecht nicht mit dem gefühlten Geschlecht (Geschlechtsidentität) übereinstimmt“); Kontakt zu Schulpsycho­login hergestellt die Ende 2020 „Leitfaden zum Umgang mit Trans*Schülern“ entwickelt hatte. Leitfaden durfte und darf an Schulen im Landkreis weitergegeben werden, was Auseinandersetzung der einzelnen Schulen erleichtern konnte und kann.
Hohe Nachfrage nach sexualpädagogischen Unterricht

Arbeitskreis Sexualpädagogik
Zwei Arbeitskreistreffen fanden statt, wichtiges Thema: Möglichkeiten/Grenzen einer digitalen Vernetzung der Arbeitskreisteilnehmer (gemeinsame Plattform für Videoclips, Podcasts, Artikel etc. zum Thema Sexuelle Bildung)

Projekt zum Welt-AIDS-Tag am 01.12.2023 in der Fußgängerzone in Weilheim.

Hebammenkoordinationsstelle
Die am 01. Oktober 2020 am Landratsamt Weilheim-Schongau eingerichtete Hebammen-koordinationsstelle wird von den Hebammen wie auch von den Ratsuchenden der Schwanger­schaftsberatungsstelle sehr gut angenommen. 2023 konnte die Hebammenkoordinationsstelle 145 Frauen an Hebammen zur Wochenbettbetreuung vermitteln. Davon waren 15 Vermittlungen kurzfristig, d. h. das Kind war schon geboren. Diesen Vermittlungen kommt eine besondere Bedeutung bei, weil es sich hier häufig um Frauen in einer schwierigen Lebenssituation handelt.

  • Netzwerktreffen für Weilheimer Hebammen
  • Vier Fortbildungsveranstaltungen
  • Vorstellung und Besichtigung Marita Beissel-Haus, Wielenbach
  • Hebammensprechstunde

Kategorien: Landkreis

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