„BAYERNS BEST 50“ 2024: Landkreis-Unternehmen können sich ab sofort bewerben
Auszeichnung des Wirtschaftsministeriums für die wachstumsstarken Firmen Bayerns
Die Unternehmen im Landkreis Weilheim-Schongau werden aufgefordert, sich bei einem der renommiertesten Wirtschaftspreise im Freistaat Bayern zu beteiligen: Zum 23. Mal werden Ende Juli 2024 besonders wachstumsstarke Unternehmen mit der Auszeichnung BAYERNS BEST 50 des Wirtschaftsministeriums geehrt. Die Bewerbungsphase ist gerade gestartet und endet am 22. März 2024. Dies teilte die Kreisentwicklung im Landratsamt Weilheim-Schongau mit.
Auch die betriebliche Ausbildung ist zentral für unternehmerisches Wachstum und nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Gleichzeitig ist sie Ausdruck gelebter gesellschaftlicher Verantwortung des Unternehmers. Deshalb verleiht das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie 2024 einen Sonderpreis für herausragendes Engagement bei der Ausbildung im eigenen Betrieb an zwei Unternehmen. In diesem Jahr soll zudem erstmals ein Sonderpreis vergeben werden, der ESG-Faktoren (Environmental, Social, Governance) berücksichtigt. Dieser Preis soll der Förderung von nachhaltigen und ethischen Geschäftspraktiken dienen.
Die Auszeichnung BAYERNS BEST 50 richtet sich insbesondere an Unternehmen mit besonders dynamischem Wachstum. Sie soll ein sichtbares Zeichen der bayerischen Wirtschaftspolitik für die Anerkennung mittelständischer Unternehmen sein und dazu beitragen, unternehmerisches Denken und Mut zur Existenzgründung in Bayern zu fördern.
Auch in diesem Jahr haben bayerische Unternehmen die Möglichkeit, sich initiativ zu bewerben. Unter www.bb50.de finden sich alle weitere Infos.
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.
Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.