Erinnerung an alle Vereine zur Staatlichen Zuwendungen zur Förderung des Sports
Das Landratsamt Weilheim-Schongau weist auf rechtzeitige Beantragung hin
Das Landratsamt Weilheim-Schongau erinnert alle Vereine an die rechtzeitige Beantragung der Vereinspauschale. Die Anträge können auf der Homepage des Landratsamtes Weilheim-Schongau heruntergeladen werden – Sportförderung Vereinspausschale . Die Antragstellung ist auch online möglich. - Die Antragsfrist endet am 01.03.2023 - Anträge, die nach diesem Termin eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Für Auskünfte steht Ihnen das Landratsamt Weilheim-Schongau, Herr Soyer und Frau Stork unter der Tel.-Nr. 0881/681-1254 oder 1121 gerne zu Verfügung. Die Kontaktaufnahme kann auch unter der E-Mail-Adresse: kommunalamt@lra-wm.bayern.de erfolgen.
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