Haushaltssatzung des Schulverbands Iffeldorf für das Jahr 2025
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayerischen Wasser-gesetzes (BayWG) und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG); Festsetzung der vom Wasserwirtschaftsamt Weilheim ermittelten Überschwemmungsgebiete HQ100 des Grünbach (Wühl-, Grün- und Brunnenbach) von Fkm 0,000 bis 5,150 und des Hardtbach von Fkm 0,000 bis 1,336 (jeweils Gewässer III. Ordnung) sowie der Überschwemmungsfläche des Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) „Wilzhofen“ auf dem Gebiet der Gemeinde Wielenbach im Landkreis Weilheim-Schongau
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