Vorschläge können ab sofort eingereicht werden
Der Landkreis Weilheim-Schongau wird in diesem Jahr den Sozialpreis vergeben, der mit 3.000 € dotiert ist. Ausgezeichnet werden besondere Leistungen oder Verdienste innerhalb des Landkreises Weilheim-Schongau für beispielhaftes Handeln im sozialen Bereich. Die Vorschläge müssen bis zum 31. Juli 2024 schriftlich im Vorzimmer der Landrätin (Pütrichstraße 8, 82362 Weilheim) oder per Mail an buero_des_landrats@lra-wm.bayern.de eingehen.
Vorschlagsberechtigt ist Jedermann.
Vorgeschlagen werden können Leistungen und Verdienste von natürlichen und juristischen Personen, Personengruppen, Institutionen oder Arbeitsgemeinschaften.
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