Schäden auch bei uns im Landkreis – Betroffene können Hilfe beantragen
Der Starkregen der vergangenen Tage hat auch im Landkreis Weilheim-Schongau vereinzelt Schäden verursacht. Die Bayerische Staatsregierung hat daher eine Soforthilfe für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht. Die Anträge können ab sofort beim Landratsamt Weilheim-Schongau eingereicht werden.
Die Soforthilfe des Freistaates Bayern umfasst für betroffene Privathaushalte die Kategorien Soforthilfe „Haushalt“, Soforthilfe für Ölschaden sowie den Härtefallfonds. Die Abgabe im Landratsamt muss persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweises und eventuell erforderlicher Nachweise erfolgen.
Außerdem sind Soforthilfen für Gewerbe und Wirtschaft, sowie Landwirtschaft möglich. Diese müssen bei der Regierung von Oberbayern beantragt werden.
Formulare/Anträge:
- Antragsformular für Soforthilfe - Haushalt-Hausrat
- Antragsformular für Soforthilfe - Ölschäden an Gebäuden
- Antragsformular Notstandsbeihilfe
- Berechnungsbogen (Anlage zu Notstandsbeihilfe)
- Datenschutzhinweise Finanzhilfen nach Naturkatastrophen