Regierung von Oberbayern stellt keinen Verstoß der Landrätin fest
Landrätin Andrea Jochner-Weiß hatte Ende April an Firmenbesuchen in Peiting teilgenommen, die von Peitings Bürgermeister Peter Ostenrieder organisiert und von der Europa-Abgeordneten Angelika Niebler begleitet wurden. Im Nachgang legte ein Kreistagsmitglied beim Bayerischen Innenministerium Beschwerde ein und sah einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Landratsamtes. Aufgrund fehlender Zuständigkeit, wurde das Anliegen an die Regierung von Oberbayern zur Prüfung weitergegeben. Die zuständige Stelle kommt zu folgendem Ergebnis:
„Ein Verstoß gegen die o.g. Grundsätze ist nicht erkennbar. […] Inhalte der Gespräche waren die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung sowie die künftigen Herausforderungen für die Unternehmen. Partei- und Wahlwerbung fand nicht statt. Auch die auf Instagram ver-öffentlichten Fotos enthalten keine unzulässige Partei- oder Wahlwerbung. Der Besuch erfolgte auch, soweit es sich überhaupt um einen Behördenbesuch im Sinne des o.g. IMS handelt, deutlich vor der Vierwochenfrist vor dem Wahltermin der Europawahl. Demnach liegt kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot vor.“