Ukrainische Geflüchtete, die bereits Unterkunft im Landkreis haben, wegen Überlastung des Ankunftszentrums betroffen
Alle Geflüchteten aus der Ukraine, die bereits im Landkreis Weilheim-Schongau in einer privaten Unterkunft, etwa bei Freunden oder Verwandten, untergekommen ist, müssen sich vorerst nicht im Ankunftszentrum in München registrieren lassen. Sie werden gebeten, sich an das Landratsamt Weilheim-Schongau telefonisch unter 0881/681-1419 oder 0881/681-1475 zu wenden.
Damit korrigieren wir unsere Pressemeldung vom 02.03.2022.
Ukrainische Geflüchtete, welche jedoch noch keine Unterkunft haben, sollen sich weiterhin als erstes im Ankunftszentrum melden. Dort erhalten sie auch eine Wohnung zugewiesen.
Der Hintergrund: Bis auf weiteres übernimmt für die Personen mit einer Unterkunft das Landratsamt die vorläufige Registrierung, um die Münchner Behörde zu entlasten. Das Weilheimer Landratsamt übermittelt die Daten dann an das Ankunftszentrum. Diese Gruppe von Geflüchteten erhält zu einem späteren Zeitpunkt einen Termin zur persönlichen Vorstellung in München zur vollständigen Anmeldung.
Adresse: Ankunftszentrum München, Maria-Probst-Straße 14, 80939 München (Bushaltestelle: Margot-Kalinke-Str./ U6: U-Bahnstation Kieferngarten). Das Ankunftszentrum ist rund um die Uhr geöffnet!
Ein entsprechender Hinweis wird auf der Website des Landratsamts www.weilheim-schongau.de in deutscher und ukrainischer (auch in kyrillischer Schrift) veröffentlicht.
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