Hinweise auf Gefahren und Naturschutz für Kanu-Saison, die am 1. Mai beginnt
Am 1. Mai beginnt auf der oberen Ammer die Kanu-Saison. Aus diesem Anlass weist das Landratsamt Weilheim-Schongau darauf hin, dass bei der Befahrung der oberen Ammer zwischen Einstiegsstelle Kraftwerk Kammerl bei Saulgrub und der Böbinger Ammerbrücke bei Peißenberg die so genannte Ammerverordnung zu beachten ist. So darf die Ammer im genannten Bereich nur bei einem Abfluss von mehr als sechs Kubikmeter pro Sekunde, gemessen am Pegel Peißenberg, befahren werden. Der aktuelle Pegelstand ist auf der Website des Hochwassernachrichtendienstes Bayern (www.hnd.bayern.de) oder über die Pegel-App abrufbar. Aus Naturschutzgründen ist das Befahren nur zwischen 9 Uhr und 17:30 Uhr gestattet. Rafting- und Schlauchbootfahrten sowie Gruppenfahrten von mehr als fünf Booten sind nicht zulässig. Die Ammerverordnung kann auf der Website des Landratsamts Weilheim-Schongau unter https://www.weilheim-schongau.de/buergerservice/formulare-und-merkblaetter/?filter=W eingesehen werden.
Neben dem Hinweis auf die Ammerverordnung ist dem Landratsamt Weilheim-Schongau ein Anliegen, die Bürgerinnen und Bürger dahingehend zu sensibilisieren, dass es sich bei der Ammer um einen Wildfluss mit den damit verbundenen typischen Gefahren für Bootsfahrer und Badende handelt. Nach jedem Hochwasser ist damit zu rechnen, dass neue, tückische Gefahrenstellen im Wildfluss entstanden sind, meist Baumhindernisse in Verbindung mit starker Strömung. Treibholz, Abflusshindernisse oder ein veränderter Flusslauf können für Bootsfahrer und Badende lebensgefährlich werden! Besonders auch im vergangenen Winterhalbjahr gab es mehrere kleine Hochwasser, die das Potential zur Bildung neuer Gefahrenstellen hatten.
Die Unfälle der vergangenen Jahre, bei denen es zum Teil tragischer Todesfälle gab, haben gezeigt, dass diese Gefahr real und auf für erfahrene Bootsfahrer keineswegs zu unterschätzen ist. Zuletzt ereignete sich im Mai 2023 ein tödlicher Unfall auf der Ammer im Bereich der Echelsbacher Brücke. Unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen rät das Landratsamt Weilheim-Schongau Bootsfahrern ohne ausreichende Wildwasserkenntnisse von einem Befahren des Wildflusses Ammer aber auch anderer Wildflüsse, wie etwa dem Abschnitt Litzauer Schleife am Lech, dringend ab.
In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die eigenverantwortlich bei der Befahrung anzuwendende gebotene Sorgfalt und Vorsicht hingewiesen.
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