Bürgermeisterwahl in Burggen
![Kommunalwahlen Gelbes Verkehrsschild mit der Aufschrift Kommunalwahlen](/media/2736/fotolia_52975460_m.jpg?anchor=center&mode=crop&width=400&height=300)
Die Klage des Herrn Josef Schuster gegen die Ungültigkeitserklärung der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Burggen durch das Landratsamt Weilheim-Schongau wurde vom Verwaltungsgericht München abgewiesen.
Das vollständige Urteil liegt noch nicht vor.
Wenn das Urteil rechtskräftig ist, wird das Landratsamt Weilheim-Schongau einen neuen Wahltermin für die Bürgermeisterwahl festsetzen.
Da davon auszugehen ist, dass zwischen dem Tag der ursprünglichen Wahl und dem neuen Wahltermin mehr als ein Jahr liegt, findet entgegen einer vorläufigen ersten Einschätzung keine Nachwahl, sondern eine Neuwahl statt, d.h. es ist ein völlig neues Wahlverfahren (Aufstellungsversammlungen, Einreichung von Wahlvorschlägen, neue Wahlorgane etc.) durchzuführen.
Kategorien: Landkreis