Alle Bürger können bis 31. Juli 2023 auszeichnungswürdige Vorschläge einreichen
Vom Landkreis Weilheim-Schongau wird in diesem Jahr wieder ein Kulturpreis vergeben, der mit € 3.000 dotiert ist. Ausgezeichnet werden besondere Leistungen oder Verdienste innerhalb des Landkreises Weilheim-Schongau auf den Gebieten der Heimat- und Brauchtumspflege, der bildenden und darstellenden Kunst, der Musik, der Literatur oder der Wissenschaft.
Vorschläge bitten wir bis spätestens 31. Juli 2023 schriftlich beim Landratsamt Weilheim-Schongau, Vorzimmer der Landrätin, Pütrichstraße 8, 82362 Weilheim, einzureichen.
Vorschlagsberechtigt ist Jedermann. Es können vorgeschlagen werden Leistungen und Verdienste von natürlichen und juristischen Personen, Personengruppen, Institutionen oder Arbeitsgemeinschaften.
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