Kreis- und Finanzausschuss empfehlen Kreistag den Haushaltsentwurf für 2024
In der Kreis- und Finanzausschusssitzung des Landkreises Weilheim-Schongau wurde mehrheitlich von den Mitgliedern beschlossen, dem Kreistag zu empfehlen, den vorliegenden Entwurf des Kreishaushalts für 2024 sowie den Finanzplan für die Jahre bis 2027, die jeweils einen Kreisumlagehebesatz von einheitlich 55 Prozentpunkten vorsehen, anzunehmen und zu beschließen. Die Kämmerei hatte den Entwurf in der Sitzung vorgestellt. Zuvor wurde in Einzelabwägungen zum Einfluss des zu beschließenden Kreisumlagehebesatzes mit hoher Sorgfalt auf die finanzielle Mindestausstattung aller Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis ausführlich eingegangen.
Nutzungskonzept FOS/BOS für Zwischennutzung durch Kreisbrandinspektion
Der Kreisausschuss hat in der Sitzung vom 05.03.2024 beschlossen, die kommunale Bauverwaltung zu beauftragen, ein Nutzungskonzept für die Zwischennutzung eines Teils der Werkstätten der ehemaligen Berufsschule durch die Kreisbrandinspektion zu erstellen. Diese Räume am Standort der heutigen FOS/BOS in Weilheim wurden nach dem Auszug der Berufsschule frei.
Da die Kreisbrandinspektion Flächen zu Schulungs- und Übungszwecken und für Lagerung von Material benötigt, soll geprüft werden, inwieweit freie Flächen den Feuerwehren zur Verfügung gestellt werden können. Die Bau- und Finanzverwaltung soll in Abstimmung mit der Kreisbrandinspektion prüfen, wie eine Zwischennutzung der vorhandenen Flächen für die Feuerwehr möglich gemacht werden kann. Dabei wird die Herausforderung sein, eine Lösung zu erarbeiten, wie die bekannten Mängeln des Bauwerks – bestehend aus Schadstoffen, veralteter haustechnischer Installationen und der Statik – mit geringem investiven Aufwand in Ordnung gebracht werden können, dass eine sichere Nutzung durch die Feuerwehren gewährleistet ist. Zudem soll das Konzept aufzeigen, wie die Nutzung durch die Feuerwehr erfolgen kann, ohne den Schulbetrieb der FOS/BOS zu beeinträchtigen.
Anpassung der Betrauungsakte der Krankenhaus GmbH
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 05.03.2024 beschlossen, dem Kreistag die Anpassung der Betreuungsakte für die Krankenhaus GmbH für die Klinikstandorte in Schongau und in Weilheim zu beschließen. Der Anpassungsbedarf ergibt sich durch den aktuellen Umstrukturierungsprozess innerhalb der Krankenhaus GmbH. Künftig soll die Betrauung für Weilheim für stationäre Krankenhausbehandlungen (einschließlich Notfalldienst) die Abteilungen Innere Medizin, Chirurgische Abteilungen, Intensivmedizin, Orthopädie, Gynäkologie, Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Altersmedizin, Pädiatrie, Palliativmedizinische Versorgung, Kurzzeitpflege und Urologie sowie das das Medizinische Versorgungszentrum der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau GmbH i.S.v. § 95 SGB V enthalten. Am Standort Schongau soll die Betrauung künftig für stationäre Krankenhausbehandlungen (einschließlich Notfallpraxis) die Abteilungen Innere Medizin, Chirurgie, Urologie, Gynäkologie, Tagesklinik Schmerz, Altersmedizin, Augenheilkunde, Palliativmedizinische Versorgung, Kurzzeitpflege und das Medizinische Versorgungszentrum der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau GmbH i.S.v. § 95 SGB V umfassen. Die Betrauungsakte sind aus europarechtlichen Gründen notwendig und Voraussetzung dafür, europarechtkonform DAWI-Leistungen an die Krankenhaus GmbH erbringen zu können.
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