Es gelten die Kosten der ÖPNV-Beförderung, nicht die geografische Entfernung
Für das kommende Schuljahr 2024/2025 weist das Landratsamt Weilheim-Schongau darauf hin, dass für die Schülerinnen und Schüler der Realschulen, Gymnasien sowie Förderschulen im Landkreis Weilheim-Schongau die Fahrtkosten nur zur nächstgelegenen Schule übernommen werden. Nächstgelegene Schule im Sinne der Schülerbeförderungsverordnung ist diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist. Gemeint ist damit die Höhe des Fahrpreises, und nicht die geographische Entfernung. Dabei wird grundsätzlich von den Kosten bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ausgegangen.
Unabhängig vom 365 Euro- oder 49 Euroticket muss der Preis für die kürzeste Strecke zur Berechnung angewendet werden. Vor einer Schulanmeldung sollten Eltern also die Frage, ob die Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule übernommen werden, erst durch eine Rückfrage im Landratsamt Weilheim klären.
Kontakt beim Thema Schülerbeförderung ist per E-Mail schuelerbefoerderung@lra-wm.bayern.de oder telefonisch unter 0881/681-1206 oder -1222.
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