Neue Förderrichtlinie für Jugendzentren beschlossen

Stärkung der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis

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Aktuell

In der heutigen Sitzung des Kreisausschusses wurde einstimmig eine neue Förderrichtlinie für die Jugendzentren im Landkreis Weilheim-Schongau beschlossen. Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie am 01. Januar 2025 wird die offene Kinder- und Jugendarbeit umfassend gestärkt und gefördert. Ziel ist es, die Qualität und Wirksamkeit der Angebote für junge Menschen in den Gemeinden nachhaltig zu erhalten.

Die neue Richtlinie bietet den Trägern von Jugendzentren eine strukturierte Unterstützung, die sowohl fachliche Beratung als auch finanzielle Förderung umfasst. Im Mittelpunkt steht dabei die Förderung von Demokratiebildung, Partizipation und Qualitätsstandards in der Jugendarbeit.

Das Amt für Jugend und Familie übernimmt eine zentrale Rolle bei der Beratung der Träger und Fachkräfte. Die Richtlinie sieht eine Personalkostenförderung von bis zu 25.000 Euro pro Jahr und Jugendzentrum für eine Vollzeitfachkraft vor. Dieser Betrag wird ab 2026 dynamisch an die Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst angepasst. Die Förderung erfolgt halbjährlich auf Grundlage eines Verwendungsnachweises und der Einhaltung der Förderrichtlinie.

Die Förderrichtlinie tritt am 01. Januar 2025 in Kraft. Damit steht den Kommunen ein verlässlicher Rahmen zur Verfügung, um ihre Jugendzentren zukunftsorientiert aufzustellen.

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