Registrierung für Abrechnung der Tätigkeit mit Pflegeversicherung möglich
Am Montag, den 05. 02. 2024, findet in Weilheim eine Schulung zur ehrenamtlich tätiger Einzelperson statt. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich als „ehrenamtlich tätige Einzelperson“ registrieren lassen, um hilfebedürftige Mitmenschen zu unterstützen. Diese Zertifizierung bietet die Möglichkeit, die Tätigkeit mit der Pflegeversicherung abzurechnen. Nötig ist neben der Registrierung eine achtstündige Schulung. Bislang fanden solche Schulungen im Landkreis Weilheim-Schongau stets online statt. Nach Einladung durch die Seniorenfachstelle am Landratsamt Weilheim-Schongau veranstaltet nun die Fachstelle für Demenz und Pflege diese Schulung im Februar 2024 in Präsenz im Landratsamt Weilheim.
Aufgrund des demographischen Wandels gibt es immer mehr Menschen, die in ihrem Alltag auf Unterstützung angewiesen sind. Die Unterstützung erfolgt in der Regel durch pflegende Angehörige und/oder durch ambulante Pflegedienste. Um die Familien und Dienste zu entlasten ist es möglich, sich ab Pflegegrad 1 durch eine ehrenamtliche Einzelperson unkomplizierte Hilfe zu holen und dies dann über den Entlastungbetrag mit der Pflegeversicherung abzurechnen. Ergänzend kann jede ehrenamtliche Einzelperson beispielsweise hilfebedürftige Nachbarn oder Bekannte bei Einkäufen unterstützen, zum Gottesdienst begleiten oder mit ihnen gemeinsam kochen und spielen. Auch Tätigkeiten im Haushalt oder Hilfe bei der Organisation des Pflegealltags gehören dazu. Die Tätigkeiten können gemeinsam oder auch nur von der ehrenamtlich tätigen Einzelperson allein erledigt werden. Eine solche Unterstützung kann ein- oder mehrmals die Woche, regelmäßig oder flexibel erfolgen. Für ältere und pflegebedürftige Menschen kann eine solche Hilfe aus der Nachbarschaft, durch Freunde oder Bekannte eine große Entlastung sein und sozial wertvoll sein. Denn diese gründet nicht auf einem Arbeitsverhältnis, sondern auf Hilfsbereitschaft, Engagement und Freundschaft. Die ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen können den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat mit der Pflegekasse abrechnen.
Eine ehrenamtlich tätige Einzelperson muss mindestens 16 Jahre alt sein und darf nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der Person, die sie unterstützt, leben. Die ehrenamtlich tätige Einzelperson darf weder verwandt noch verschwägert (bis zum 2. Grad) mit der Person sein, die sie unterstützt: Somit kommen etwa Bekannte, Freunde oder Verwandte ab dem 3. Verwandtschaftsgrad (z.B. Nichte/Neffe) in Betracht. Weitere Voraussetzungen und Informationen sind unter www.einzelperson-bayern.de erläutert.
Zur Registrierung ist eine zielgruppen- und tätigkeitsgerechte Qualifikation notwendig. Diese kann durch eine kostenlose Basisschulung mit acht Unterrichtseinheiten à 45 Minuten erworben werden. Die Basisschulung besteht aus drei Themenbereichen:
- Betreuung Pflegebedürftiger
- Kommunikation
- Unterstützung bei der Haushaltsführung
Vor der Teilnahme an der Schulung muss zwingend ein Institutionskennzeichen (IK-Nummer) bei der ARGE IK beantragt werden (Kontakt: Tel. 030/130011340 bzw. online www.dguv.de/arge-ik). Derzeit dauert die Vergabe einer IK-Nummer bis zu 14 Tage. Sobald eine IK-Nummer vorliegt, wird gebeten, sich bei der Seniorenfachstelle anzumelden. Ansprechpartnerin ist Lisa Merlonetti, Tel. 08861/2113183 oder unter l.merlonetti@lra-wm.bayern.de .
Weitere Informationen finden Sie unter: www.einzelperson-bayern.de
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