Müllgebühren im Landkreis Weilheim-Schongau auf Niveau des Jahres 2008

Kreisausschuss stellt Weichen für die kommenden Jahre

Aktuelles
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In der gestrigen Kreisausschuss-Sitzung haben sich die Räte mit den Müllgebühren für die kommenden Jahre beschäftigt. Dabei ging es zum einen um den Kalkulationszeitraum, zum anderen ob die Höhe der Gebühren. Der Kreisausschuss ist in dieser Frage vorberatend tätig. Die endgültige Entscheidung fällt am 25.10.2024 im Kreistag.

Der Landkreis Weilheim-Schongau erbringt als zuständiger öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger durch die von ihm beauftragte EVA GmbH die wesentlichen Leistungen der Abfallentsorgung. Für diese Leistungen hat der Landkreis kostendeckende Gebühren zu erheben. Der Kalkulationszeitraum beträgt dabei grundsätzlich maximal vier Jahre. In einer der vergangenen Kreisausschuss-Sitzung hatten die Mitglieder bereits beschlossen, für die Periode 2025/2026 aufgrund gestiegener Unsicherheit der Zukunftsbetrachtung einmalig einen Kalkulationszeitraum von zwei Jahren zugrunde zu legen.

Die letzte Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren erfolgte im Herbst 2020 für die Jahre 2021 bis 2024. Die damaligen Berechnungen erlaubten es, die Gebühren auf niedrigem Niveau stabil zu halten. In dieser Periode ist die Zahl der Wohneinheiten jährlich durchschnittlich um 0,56% und die Zahl der Betriebe um durchschnittlich 0,86% gestiegen. Das Behältervolumen ist jährlich im Bereich des Restabfalls um durchschnittlich 0,64% und beim Bioabfall um 0,73% angewachsen. Aufgrund der Kostensteigerung im Bereich der Abfallwirtschaft ist eine Gebührenerhöhung unausweichlich. Nach 30 Jahren sinkender Gebühren wird erstmals wieder eine Steigerung nötig. Denn zu der allgemeinen Inflation kommen Faktoren wie die CO2-Abgabe, Lohnsteigerungen, Steigerung der Logistikkosten oder auch die Ausweitung der Grüngutsammelstellen dazu. Gemäß aktueller Rechtsprechung muss die Grundgebühr außerdem einheitlich sein und eine Privilegierung ist nicht möglich.

Nach der vorläufigen Kalkulation gibt es künftig eine einheitliche Grundgebühr in Höhe von 5,00 Euro. Damit steigen die Kosten für Privathaushalte von 3,50 Euro auf 5,00 Euro. Für einen vier Personenhaushalt mit einer 120 Liter Bio- und einer 120 Liter Restmüll-Tonne belaufen sich die Kosten pro Monat beispielsweise auf 22,20 Euro, statt wie bisher auf 16,40 Euro.

Mit der Kalkulation liegen die Abfallgebühren auf dem Niveau des Jahres 2008. Mit Blick auf andere Landkreise bewegt sich der Landkreis Weilheim-Schongau im Mittelfeld. Die endgültige Entscheidung trifft der Kreistag in seiner Sitzung am 25.10.2024.

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