Resolution zum Erhalt der Kombinationshaltung mit Sommerweidegang
Anfang Juni hatten sich Landrätin Andrea Jochner-Weiß und alle Bürgermeister des Landkreises Weilheim-Schongau mit einer Resolution an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir gewandt. Sie forderten den Erhalt der Kombinationshaltung mit Sommerweidegang. Denn der geplante Gesetzentwurf sieht vor, dass die Tiere auch im Winter zweimal pro Woche Zugang zu einem „Freigelände“ haben müssen. Diese Vorgabe ist aber für die meisten Betriebe in der Region weder umsetzbar, noch unter Tierschutzaspekten sinnvoll. Aus diesem Grund haben die Landrätin und die Bürgermeister des Landkreises Weilheim-Schongau, analog zum Landkreis Garmisch-Partenkirchen, eine Resolution an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaften geschickt.
Jetzt gab es eine Antwort aus Berlin: Die Regierungskoalition sehe in der Anbinde- und Kombinationshaltung eine starke Einschränkung der wesentlichen Bedürfnisse der Tiere, wie Bewegungs-, Komfort- und Sozialverhalten. „Die Vorgabe, dass Rinder auch in der Zeit, in der das Weiden nicht möglich ist, regelmäßig die Möglichkeit zur freien Bewegung erhalten, ist nach hiesigem Erachten essenziell für den Tierschutz.“. Man sei sich bewusst, dass die Umsetzung dieser Vorgabe für einige Betriebe „[…]eine Herausforderung darstelle. Daher soll unter anderem eine lange Übergangsfrist von 10 Jahren geregelt werden, um den Betrieben ausreichend Zeit für notwendige bauliche oder strukturelle Veränderungen zu geben“, heißt es weiter. Kleinbetriebe mit weniger als 50 Rindern hätten zudem die Möglichkeit zur erweiterten Kombihaltung, sprich Weidezugang in der Weidesaison und Zugang zu Freigelände außerhalb der Weidesaison.
„Die Ausnahmeregelung im derzeitigen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes stellt für mich daher einen guten Kompromiss dar, um betroffenen Betrieben eine langfristige Möglichkeit zu geben, auf eine tiergerechtere Haltungsform umzustellen“, so die abschließende Antwort Cem Özdemirs.
Kategorien: Landkreis