Wegen begrenzter Plätze wird Frühschwimmerabzeichen länger unterstützt
Der staatliche Zuschuss zum Seepferdchen wird bis Jahresende verlängert. Wie das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration mitteilte, wird Vorschulkindern und Erstklässlern die Teilnahme an einem Kurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens im Aktionsjahres 2023/2024 bis zum 31.12.2024 zusätzlich ermöglicht, da in der Praxis nur begrenzt geeignete Wasserflächen zur Verfügung stehen bzw. bei vielen Schwimmkursanbietern die Wartelisten lang sind.
Ursprünglich war der Zeitraum bis zum 09.09. 2024 begrenzt worden. Durch die Verlängerung bis Jahresende soll möglichst vielen Kindern in Bayern die Einlösung des Gutscheins ermöglicht werden um auf diese Weise bei vielen Kindern die Schwimmkompetenz zu erreichen. Der Gutschein ist demnach für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 12.09.2023 und dem 31.12.2024 stattfindet.
Aufgrund der Verlängerung des Bewilligungszeitraums können auch die Kursanbieter im Landkreis Weilheim-Schongau die Anträge für die Gutscheinaktion 2023/2024 noch bis zum 31. März 2025 (Ausschlussfrist) bei den Bewilligungsstellen einreichen. Für die Gutscheinaktion 2023/2024 erstattet das Landratsamt Weilheim-Schongau der Regierung von Oberbayern bis zum 31. Mai 2025 Bericht. Für kommende Aktionsjahre (einschließlich 2024/2025) wird der Bewilligungszeitraum um die Sommerferien vor Beginn des Vorschuljahres verlängert. Der Bewilligungszeitraum erstreckt sich demnach für das Aktionsjahr 2024/2025 vom 29.07.2024 bis zum 31.08.2025.
Mit der Aktion fördert das Bayerische Innenministerium aufgrund der Pandemie-Auswirkungen Sport und Bewegung bei Kindern. Grundschülerkinder der Jahrgangsstufe 1 und Kindergartenkinder des Vorschuljahrgangs, die in Bayern wohnhaft sind, haben die Möglichkeit, durch einen Gutschein im Wert von 50 Euro einen Schwimmkurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens („Seepferdchen“) zu machen.
Alle weiteren Infos über die Initiative sind unter www.mach-mit.bayern.de nachzulesen.
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