Neues aus der Tierhaltung

Abgangsmeldung für Schweine, Schafe und Ziegen ab 15. Oktober 2023

Gelber Merkzettel in roter Schrift: NICHT VERGESSEN
Nicht vergessen

Eine Neuerung in der Tierhaltung steht bevor: Ab dem 15. Oktober 2023 werden alle Tierhalter, Viehhandelsunternehmen und Sammelstellen von Schweinen, Schafen und Ziegen gebeten, neben der Zugangsmeldung auch eine Abgangsmeldung vorzunehmen. Dieser Schritt ist von großer Bedeutung, um artgerechte Tierhaltung zu gewährleisten und einen verlässlichen Verbraucherschutz zu bieten.
Artgerechte Tierhaltung und ein zuverlässiger Verbraucherschutz sind grundlegende Prinzipien in der Landwirtschaft. Um diese Ziele zu erreichen, ist eine ordnungsgemäße und umfassende Tierkennzeichnung unabdingbar. Infolgedessen wurden sowohl von Seiten der Europäischen Union als auch von nationaler Ebene die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Insbesondere die Verordnung (EU) 2016/429 sowie die damit verbundenen Rechtsakte, einschließlich der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2035, wurden seit ihrem Inkrafttreten am 21. April 2021 umgesetzt. Diese Regelungen bringen eine Reihe von Neuerungen mit sich, darunter auch Änderungen im Bereich der Tierkennzeichnung und der Rückverfolgbarkeit von Tieren und tierischen Produkten.
Die Abgangsmeldung erfolgt analog zur Zugangsmeldung und kann ebenfalls als "Gruppenmeldung" vorgenommen werden. Dabei sind folgende Angaben erforderlich:
- Gesamtzahl der Tiere
- Individuelle Registriernummer der Herkunfts- bzw. Bestimmungsbetriebe gemäß Viehverkehrsverordnung
- Zugangsdatum
- Abgangsdatum
Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldung von Verendungen/Tötungen, Geburten oder Hausschlachtungen nach wie vor nicht erforderlich ist. Die oben genannten Meldungen können weiterhin über das HI-Tier System gemeldet und verwaltet werden.
Durch diese neue Maßnahme wird die Rückverfolgbarkeit der Tiere deutlich verbessert, was insbesondere im Falle eines Ausbruchs von Tierseuchen von großer Bedeutung ist. Dies trägt dazu bei, sowohl Verbraucher als auch Landwirte und ihre Tiere besser zu schützen.
Die entsprechenden Anleitungen zur Meldung sind seit dem 9. August 2023 auf der Webseite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) im Bereich "Viehverkehr und Tierkennzeichnung" unter folgendem Link abrufbar: 
https://www.lgl.bayern.de/downloads/tiergesundheit/index.htm#viehverkehr

Für weitere Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Kontakt: Veterinäramt Landkreis Weilheim-Schongau, E-Mail: vetamt-wm@lra-wm.bayern.de, Telefon: 0881 681 -1502 / -1503,
Fax: 0881 681 2599

Kategorien: Landkreis

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