Aktionsplan Inklusion/ Haushaltsgenehmigung/ Haushaltskonsolidierungskommission/ Haus-haltssperre/ Antrag zu Finanzausschuss/ Zukunftskonzept der Krankenhaus GmbH
1. Planungshandbuch im Bereich Inklusion wird fortgeschrieben
In der heutigen Sitzung des Kreistags wurde die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses des Aktionsplans zur Umsetzung der Teilhabe im Sozialraum einstimmig beschlossen. Der Aktionsplan basiert auf der Studie „Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau“, welche vor über einem Jahrzehnt das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (Universität Siegen) durchgeführt hatte. Nach eingehender Auswertung, Analysen und Empfehlungen der ursprünglichen Studie wurde ein umfassendes Planungshandbuch erstellt, das konkrete Maßnahmen enthält, um die Teilhabe zu fördern. 2019 beschloss der damalige Teilhabebeirat die Evaluierung dieses Handbuchs, woraus schließlich der Aktionsplan hervorging – ein zeitgemäßes Instrument zur Förderung von Inklusion.
Das Hauptziel des Aktionsplans ist es, den Landkreis Weilheim-Schongau als inklusiven Sozialraum zu gestalten, der gleichermaßen allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich ist. Der Plan fasst die Aufgaben der kommunalen Familie zusammen und setzt klare Schwerpunkte, um die Teilhabe von Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen zu stärken.
2. Haushalt 2023: Rechtsaufsichtliche Genehmigung der Regierung von Oberbayern
Die Regierung von Oberbayern hatte im Schreiben vom 31. Mai 2023 die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplans für das Jahr 2023 und den Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2026 des Landkreises genehmigt.
Die Regierung hat darum gebeten, das Bewilligungsschreiben dem Kreistag mündlich vorzutragen. Dies wurde in der heutigen Kreistagssitzung durchgeführt. Es wurden zudem die detaillierten Inhalte der Genehmigung erläutert und eine zusätzliche Stellungnahme der Regierung vorgetragen, die die Inhalte des Schreibens erläutern. Die Landkreisverwaltung ist angehalten, die finanziellen Mittel verantwortungsvoll und zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger einzusetzen
3. Haushaltskonsolidierungskommission und Bericht zum aktuellen Sachstand
Die Haushaltskonsolidierungskommission hat in drei Arbeitssitzungen (21. Juni 2023, 28. Juni 2023, 11. Juli 2023) intensiv die Situation der Kreisfinanzen untersucht und Lösungsansätze erarbeitet. Im Mittelpunkt der Diskussionen stand zunächst die aktuelle Haushaltssituation für das Jahr 2023 einschließlich der Frage eines möglichen Nachtragshaushalts. Die Kommission hat sich außerdem mit der zukünftigen Entwicklung der Kreisfinanzen im Finanzplanungszeitraum von 2024 bis 2026 auseinandergesetzt.
Die Arbeit der Kommission konzentrierte sich auf den Bereich des Kreishaushalts und berücksichtigte die von der gesamten Landkreisverwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erhöhung der Einnahmen und zur Senkung der Ausgaben. Es wurden Potenziale aufgezeigt und eine erste politische Einschätzung zu den Vorschlägen abgegeben – sowohl für das laufende Jahr 2023 als auch für die kommenden Jahre bis 2026.
Ein weiterer wesentlicher Themenkomplex war die Frage der zukünftigen Ausrichtung der Krankenhausversorgung durch die Krankenhaus GmbH unter Berücksichtigung der finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Hierzu fanden zwei umfassende Besprechungen statt, an denen auch Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Krankenhaus GmbH teilnahmen. Das erbetene Zukunftskonzept wurde in der heutigen Kreistagssitzung am 28. Juli 2023 zur Kenntnis vorgestellt.
Der Leiter der Haushaltskonsolidierungskommission, der Stellvertretende Landrat Wolfgang Taffertshofer, trug gemeinsam mit Kreiskämmerer Norbert Merk einen zusammenfassenden Bericht zum aktuellen Sachstand vor.
Die kommenden Monate bis September bieten Raum für ausführliche Beratungen über die vorgeschlagenen Lösungsansätze. Im Herbst 2023 werden dann die endgültigen Entscheidungen zusammen mit dem Nachtragshaushalt von den Kreisgremien getroffen.
Die Haushaltskonsolidierungskommission setzt sich mit großem Engagement für eine nachhaltige Sicherung der Kreisfinanzen ein, um auch in den kommenden Jahren eine stabile Grundlage für wichtige Projekte im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
4. Haushaltssperre für den Haushalt 2023
Aufgrund der aktuellen Entwicklung beim Haushalts 2023 sieht sich der Landkreis Weilheim-Schongau gezwungen, Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu ergreifen. Die Krankenhaus GmbH teilte mit, dass aufgrund eines Rechnungsergebnisses (Stand 05/2023) mit einem Anstieg des Betriebskostenzuschusses für den laufenden Betrieb von 12,0 auf 14,3 Millionen Euro gerechnet werden muss. Hintergrund sind Erlösrückgänge am Standort Schongau seit dem Bürgerentscheid im Dezember 2022. Eine weitere Zunahme der Betriebskostenzuschüsse im Verlauf des Jahres 2023 kann nicht ausgeschlossen werden.
Die eigens eingerichtete Haushaltskonsolidierungskommission hat sich in ihrer Sitzung am 11.07.2023 eingehend mit der Frage einer möglichen Haushaltssperre befasst und empfiehlt dem Kreistag einstimmig den Erlass einer solchen Maßnahme. Der Kreistag folgte einstimmig der Empfehlung der Haushaltskonsolidierungskommission.
Die beschlossene Haushaltssperre beläuft sich auf 30 Prozent der vertraglich und gesetzlich nicht gebundenen Ausgaben im Bereich der Beschaffungen, mit einer Gesamthöhe von bis zu 1.754.400 Euro. Gleichzeitig spricht sich die Kommission dafür aus, freiwillige Leistungen von der Haushaltssperre auszunehmen. Diese wurden explizit vom Kreistag im Haushalt 2023 bewilligt und betreffen insbesondere den Sozialbereich, wo kurzfristige Einschränkungen erhebliche Auswirkungen auf Pflichtaufgaben des Landkreises hätten.
Gemeinsam mit weiteren Sparvorschlägen und Maßnahmen zur Einnahmeverbesserung, erarbeitet von der Haushaltsstrukturkommission, strebt der Landkreis damit einen ausgeglichenen und genehmigungsfreien Nachtragshaushalt an.
5. Antrag von Kreisrat Neulinger zur Auflösung des Finanzausschusses
Herr Kreisrat Manuel Neulinger hat am 06.07.2023 einen Antrag an die Geschäftsstelle des Kreistags gestellt, in dem er die Auflösung des Finanzausschusses zum nächstmöglichen Termin und eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung des Kreistags beantragt.
Derzeit nutzt der Kreistag die Möglichkeit, die ihm gemäß Art. 29 der Landkreisordnung eingeräumt wird, und hat für die Amtszeit von 2020 bis 2026 den Finanzausschuss als weiteren beschließenden und vorberatenden Ausschuss eingerichtet. Die Aufgabenzuweisung des Finanzausschusses ergibt sich aus der Geschäftsordnung des Kreistags vom 29.05.2020.
Besonders hervorzuheben ist die bewährte Praxis der gemeinsamen Vorberatung von Haushaltssatzung und Haushaltsplan in einer gemeinsamen Sitzung des Kreis- und des Finanzausschusses im Rahmen der Haushaltsaufstellung, die sich aus Sicht der Kreisfinanzverwaltung bewährt hat. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, diese Vorgehensweise beizubehalten. Zudem ist der angesprochene Einsparbetrag von ca. 1500 Euro, der durch die Auflösung des Finanzausschusses entstehen würde, im Verhältnis zur dargestellten Wirkung von nachrangiger Bedeutung. Zudem überschneiden sich die Zuständigkeiten des Finanzausschusses nicht mit den Aufgaben der Haushaltskonsolidierungskommission, da diese vorwiegend auf operative Aspekte der Haushaltswirtschaft ausgerichtet ist.
Der Kreistag hat in der heutigen Sitzung über den Antrag von Herrn Kreisrat Neulinger entscheiden und den Antrag gegen 14 Stimmen abgelehnt.
6. Vorstellung des Zukunftskonzepts der Krankenhaus GmbH
Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der Krankenhaus GmbH haben in enger Kooperation mit der CLINOTEL Krankenhausverbund gGmbH ein zukunftsweisendes Konzept für die Klinikstandorte in Schongau und Weilheim erarbeitet.
Der ausgearbeitete Vorschlag für das Zukunftskonzept wurde in der heutigen Kreistagssitzung am 28. Juli 2023 von der Geschäftsführung der Krankenhaus GmbH vorgestellt.
Das Zukunftskonzept basiert auf einer fundierten Analyse und intensiven Zusammenarbeit, um eine optimale Ausrichtung der Klinikstandorte zu gewährleisten. In der Sitzung hatten die Fraktionen und Gruppierungen die Gelegenheit, sich umfassend über das Zukunftskonzept zu informieren. Die intensive Auseinandersetzung mit dem Konzept soll in einem ersten Schritt in den Fraktionen stattfinden. Hierzu steht die Geschäftsführung der Krankenhaus GmbH und das Landratsamt bereit, um bei Bedarf an den internen Beratungen teilzunehmen.
Im Anschluss an die internen Beratungen ist eine Sonderkreistagssitzung für den 22. September 2023 geplant. In dieser Sitzung wird über das Zukunftskonzept und das weitere Vorgehen entschieden.
Das Ziel des Zukunftskonzepts ist es, die Gesundheitsversorgung in den Klinikstandorten Schongau und Weilheim bestmöglich zu gestalten und auf die Bedürfnisse der Bevölkerung abzustimmen. Mit dem Blick auf eine nachhaltige und moderne medizinische Versorgung soll das Zukunftskonzept den Weg in eine erfolgreiche Zukunft der Klinikstandorte weisen.
Das Zukunftskonzept wird zeitnah auf der Webseite der Krankenhaus GmbH und auf der Webseite des Landratsamts Weilheim-Schongau veröffentlicht.
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