Erinnerung an alle Sport- und Schützenvereine zur Vereinspauschale des Freistaat Bayerns
Das Landratsamt Weilheim-Schongau erinnert alle Sport- und Schützenvereine an die rechtzeitige Beantragung der Vereinspauschale. Die Anträge können auf der Homepage des Landratsamtes Weilheim-Schongau heruntergeladen werden – Sportförderung Vereinspauschale. Die Antragstellung ist auch online möglich. Die Antragsfrist endet am 01.03.2024. Anträge, die nach diesem Termin eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Alle Vereine, die 2023 einen Energiepreiszuschuss erhalten haben, müssen dem Landratsamt bis spätestens 30. April 2024 einen Verwendungsnachweis mit dem Nachweis ihrer Energieausgaben vorlegen. Falls bis o.g. Termin kein Verwendungsnachweis mit dem Nachweis der Energiepreisausgaben eingereicht wird, muss der ausbezahlte Energiepreiszuschuss in voller Höhe von der Vereinspauschale 2024 abgezogen werden. Die Unterlagen dazu sind ebenfalls unter der Rubrik Vereinspauschale bereitgestellt.
Für Auskünfte steht Ihnen das Landratsamt Weilheim-Schongau, Herr Soyer und Frau Stork unter der Tel.-Nr. 0881/681-1254 oder 1121 gerne zu Verfügung.
Die Kontaktaufnahme kann auch unter der E-Mail-Adresse: kommunalamt@lra-wm.bayern.de erfolgen.
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