Sitzung vom 18.09.2023
TOP 2 - Kreisstraße WM 6; Vereinbarung zur Abstufung einer Teilstrecke zur Ortsstraße
Kreisstraße WM 6 wird zur Ortsstraße
Die lang ersehnten Sanierungsarbeiten an der Ortsdurchfahrt Schwabniederhofen, die bereits seit den 1970er Jahren in Planung sind, nähern sich ihrem Abschluss. Der Kreistag hat kürzlich einer Maßnahme zugestimmt, die in enger Abstimmung mit der Gemeinde Altenstadt beschlossen wurde.
Im Zuge dieser Baumaßnahme hat die bisherige Streckenführung der Kreisstraße WM 6 in einem bestimmten Abschnitt, nämlich der Ortsdurchfahrt Schwabniederhofen, ihre bisherige Bedeutung als Kreisstraße verloren. Konkret betrifft die Abstufung den Abschnitt der Kreisstraße WM 6 von Station 1,163 bis Station 1,555. Dieser Teilabschnitt wird in Zukunft als Ortsstraße unter der Baulast der Gemeinde Altenstadt geführt. Mit dieser Übertragung gehen gemäß geltendem Recht sämtliche Rechte, Pflichten und das Eigentum an der Straße vom Landkreis Weilheim-Schongau auf die Gemeinde Altenstadt über.
Um diese Umstufung rechtskräftig zu vollziehen, ist ein Vertrag zwischen dem Landkreis Weilheim-Schongau als abgebendem und der Gemeinde Altenstadt als aufnehmendem Straßenbaulastträger erforderlich.
Das Inkrafttreten dieser Vereinbarung und damit die Abstufung ist für den Zeitpunkt der Verkehrsfreigabe des neuen Streckenabschnitts der WM 6 geplant.
Der einstimmige Beschluss des Kreisausschusses zur Umstufungsvereinbarung über die Abstufung dieses Teilstücks der Kreisstraße WM 6 markiert einen wichtigen Schritt in der Verkehrsplanung und wird zur Entlastung der Ortsdurchfahrt Schwabniederhofen und zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in der Region beitragen.
TOP 3 - Turnhallen 1 plus 1 _Gymnasium Weilheim: Baubeschluss
Die Empfehlung an den Kreistag einstimmig
In der Sitzung des Kreisausschusses wurde der Baubeschluss, als Empfehlung für den Kreistag für die geplante 1+1 Sporthalle am Gymnasium Weilheim einstimmig gefasst. Dieser Beschluss folgt auf eine langwierige Planungsphase, die bereits im Jahr 2022 begann und in enger Abstimmung mit dem Kreistag und der Stadt Weilheim erfolgte.
Die geplante Sporthalle wird zwei Halleneinheiten übereinander umfassen, wobei die Raumgestaltung den Vorgaben der Regierung von Oberbayern für eine Zweifach-Sporthalle entspricht. Der Entwurf zeichnet sich durch seine praktische Grundrissgestaltung und die minimale Anbindung an das Bestandsgebäude aus. Die Gebäudehöhe und das Volumen sind an die angrenzenden Bestandsgebäude angepasst.
Die Gesamtkosten für den Neubau, der auch Anpassungen an die angrenzende Pausenhalle und den Abriss der alten Halle umfasst, belaufen sich auf etwa 12 Mio. €. Um die Finanzierung sicherzustellen, sind zusätzliche Haushaltsmittel von rund 4,3 Mio. € für die Jahre 2024 bis 2026 erforderlich. Diese sollen durch Umschichtungen und eine geplante KFW-Förderung von etwa 500.000,- € gedeckt werden.
Die Bauarbeiten sollen im März 2024 beginnen, und die Halle wird voraussichtlich im Mai 2026 in Betrieb genommen. Dies ist entscheidend, um die KFW-Förderung nicht zu gefährden.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Baupläne in der Variante 2.2 zu beschließen und die erforderlichen Haushaltsmittel einzuplanen.
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