Hinweise auf Gefahren und Naturschutz für Kanu-Saison, die am1. Mai beginnt

Anlässlich der am 01. Mai beginnenden Kanu-Saison auf der oberen Ammer weist das Landratsamt Weilheim-Schongau darauf hin, dass bei der Befahrung der oberen Ammer zwischen Einstiegsstelle Kraftwerk Kammerl bei Saulgrub und der Böbinger Ammerbrücke bei Peißenberg die Regelungen der sog. Ammerverordnung zu beachten sind. So darf die Ammer im genannten Bereich nur bei einem Abfluss von mehr als 6 m³/s, gemessen am Pegel Peißenberg, befahren werden. Der aktuelle Pegelstand ist beispielsweise auf der Internetseite des Hochwassernachrichtendienstes Bayern (www.hnd.bayern.de) oder über die Pegel-App abrufbar. Weiterhin ist aus Naturschutzgründen das Befahren nur zwischen 09:00 Uhr und 17:30 Uhr zulässig. Auch Rafting- und Schlauchbootfahrten sowie Gruppenfahrten von mehr als fünf Booten sind nicht zulässig. Die Ammerverordnung kann auf der Webseite des Landratsamtes Weilheim-Schongau unter https://www.weilheim-schongau.de/buergerservice/formulare-und-merkblaetter/?filter=W eingesehen werden.
Neben dem Hinweis auf die Ammerverordnung ist dem Landratsamt Weilheim-Schongau zudem wieder ein Anliegen, isb. nochmals dahingehend zu sensibilieren, dass es sich bei der Ammer um einen Wildfluss mit den damit verbundenen typischen Gefahren für Bootsfahrer und Badende handelt.
Nach jedem Hochwasser ist damit zu rechnen, dass neue, tückische Gefahrenstellen im Wildfluss entstanden sind, meist Baumhindernisse in Verbindung mit starkem Stromzug. Treibholz, Abflusshindernisse oder ein veränderter Flusslauf können für Bootsfahrer und Badende lebensgefährlich werden. Im vergangenen Jahr 2024 gab es mehrere kleine Hochwässer, die das Potential zur Bildung neuer Gefahrenstellen hatten.
Zusätzlich kommt hinzu, dass sich Rettungsaktionen in der Ammerschlucht aufgrund des schwierigen Geländes stets herausfordernd gestalten.
Gerade die Unfälle der letzten Jahre, zum Teil tragischer Weise mit Todesfolge haben gezeigt, dass diese Gefahr real und keineswegs zu unterschätzen ist. Zuletzt ereignete sich im Mai 2023 ein tödlicher Unfall auf der Ammer im Bereich der Echelsbacher Brücke.
Unabhängig von den gesetzlichen geltenden Bestimmungen zum Gemeingebrauch und gewässerbezogenen Verboten rät das Landratsamt Weilheim-Schongau Bootsfahrern ohne ausreichende Wildwasserkenntnisse von einem Befahren des Wildflusses Ammer aber auch anderer Wildflüsse wie z. B. dem Abschnitt Litzauer Schleife am Lech ab.
In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die eigenverantwortlich bei der Befahrung anzuwendende gebotene Sorgfalt und Vorsicht hingewiesen. Jeder, der ein Gewässer befährt, ist grundsätzlich für sich selbst verantwortlich, so der abschließende Hinweis.
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