2024 fanden 91 Beratungen mehr im Vergleich zum Jahr 2023 statt

Am Freitag, den 04.04.2025, stellte die staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Weilheimer Gesundheitsamt ihre Tätigkeit bei einem Pressetermin vor. Dabei wurde auch über die Aktivitäten des Vorjahres berichtet und anhand der aktuellen Statistik aufgezeigt, wie das Beratungsangebot von Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Weilheim-Schongau in Anspruch genommen wurde. Folgende Inhalte wurden vorgestellt:
Arbeitsbereiche der Beratungsstelle
· Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB
Nachgehende Betreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch möglich
· Allgemeine Schwangerschaftsberatung
Nachgehende Betreuung bis zum dritten Lebensjahr des Kindes möglich
Vermittlung von finanzielle Hilfen durch die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“
· Beratung zur vertraulichen Geburt
· Verhütungsmittelfonds
· Sexuelle Bildung / Sexualpädagogische Prävention
· HIV Prävention
· Hebammenkoordinationsstelle
Die Beratung ist kostenfrei, unabhängig von Religion, Staatsangehörigkeit sowie Wohnort und unterliegt der Schweigepflicht. Auf Wunsch ist eine anonyme Beratung möglich.
Überblick über das Team 2024: Das Team umfasst sechs Mitarbeiterinnen (Diplom Sozialpädagoginnen (FH), in Teilzeit zehn bis 32 Stunden)
· eine Kollegin hat das Team im Sommer 2024 verlassen – die Stelle konnte bis Jahresende nicht nachbesetzt werden
· eine Mitarbeiterin in Teilzeit betreut die Hebammenkoordinationsstelle
· eine Mitarbeiterin ist in Elternzeit
· zwei Mitarbeiterinnen besetzen einer Vollzeitstelle (Verwaltung)
Aktivitäten im Jahr 2024
· 413 Beratungen wurden insgesamt durchgeführt (91 Beratungen mehr als 2023)
· 341 Präsenzberatungen und 72 Telefon- oder E-Mail-Beratungen
· 109 Schwangerschaftskonfliktberatungen nach § 219 StGB
· zehn nachgehende Betreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch
· 223 Allgemeine Schwangerschaftsberatungen
· 41 nachgehende Betreuungen ab Geburt
· eine Beratung nach Fehlgeburt/Totgeburt/frühem Verlust des Kindes
Schwangerschaftskonfliktberatung: 2024 fanden – bezogen auf einen Schwangerschaftskonflikt – 104 Erstberatungen und zehn Folgeberatungen statt. Die Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB dient dem Schutz des ungeborenen Lebens und wird ergebnisoffen geführt. Sie richtet sich an Schwangere und werdende Väter, die aufgrund ihrer Lebensumstände einen Abbruch der Schwangerschaft in Erwägung ziehen. Dabei ist es wichtig, die Beteiligten in ihren Gefühlen, Ängsten und Hoffnungen ernst zu nehmen und gleichzeitig Hilfen aufzuzeigen, die ein Fortsetzen der Schwangerschaft ermöglichen. Falls erforderlich, können psychologische, juristische oder ärztliche Fachkräfte hinzugezogen werden. Auch Personen des sozialen Umfelds können mitberaten werden. Eine weitere Begleitung wird angeboten.
Allgemeine Schwangerschaftsberatung: Laut § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz haben jede Frau und jeder Mann auch ein Recht auf allgemeine Schwangerschaftsberatung. Ziel dieser Beratung ist es die Ratsuchenden in allen Fragen rund um die Themen Familienplanung, Verhütung und Sexualität sowie Schwangerschaft, Geburt, Elternzeit und Elterngeld zu informieren und in schwierigen persönlichen, finanziellen und familiären Situationen zu unterstützen. Weitere Umstände und Hintergründe beim Aufsuchen der Beratung sind in den Grafiken im Anhang zu finden.
Sexualpädagogische Gruppenarbeit an den Schulen: Im Bereich der sexuellen Bildung fanden sexualpädagogische Einsätze an zwölf Schulen im Landkreis statt. Hauptsächlich handelte es sich dabei um Mittel- und Förderschulen, sowie zwei Montessori-Schulen. An einer Schule wurden auch die 9. Klassen besucht, die aufgrund der Corona-Pandemie noch keinen sexualpädagogischen Unterricht erhalten hatten. Insgesamt konnten mit den Workshops der sexuellen Bildung rund 389 Schülerinnen und Schüler erreicht werden. Im November 2024 fand ein Workshop mit zehn geflüchteten Frauen (v.a. ungarisch sprechende Sinti und Roma aus der Ukraine) unterschiedlichen Alters in einer Asylunterkunft in Wielenbach statt. Zwei Fachkräfte waren hier im Einsatz. Zudem halfen eine ehrenamtliche Helferin und eine Übersetzerin erfolgreich bei der Kommunikation.
Verhütungsmittelfonds: Der im Jahr 2022 ins Leben gerufene Verhütungsmittelfonds wurde 2024 in 30 Fällen in Anspruch genommen. Für Frauen und Männer ab 22 Jahren mit Wohnsitz im Landkreis Weilheim-Schongau können nach Einkommensprüfung und im Bedarfsfall die Kosten für ein Verhütungsmittel übernommen werden. Dies ermöglicht einkommensschwachen Frauen und Männern eine kostenfreie, passende Verhütung und verhindert somit ungeplante, ungewollte Schwangerschaften.
Hebammenkoordination: Die am 01. Oktober 2020 am Landratsamt Weilheim-Schongau eingerichtete Hebammen-Koordinationsstelle konnte 111 Frauen an Hebammen zur Wochenbettbetreuung vermitteln. Davon waren zehn Vermittlungen kurzfristig, d. h. das Kind war bereits geboren. Diesen Vermittlungen kam eine besondere Bedeutung bei, weil es sich hier häufig um Frauen in einer schwierigen Lebenssituation handelte.Zum Jahresbeginn wurde eine Urlaubsliste für die Hebammen erstellt, die im Umkreis von Weilheim tätig sind, um die gegenseitige Vertretung zu erleichtern. Im Landkreis gibt es mittlerweile zwei Qualitätszirkel, die sich unter Leitung jeweils einer Hebamme regelmäßig zum Austausch treffen. Damit ist das Ziel einer besseren Vernetzung der Hebammen erreicht worden. Die Hebammenkoordinationsstelle ist selbstverständlich weiter Ansprechpartner für beide Zirkel. 2024 wurden fünf Fortbildungen angeboten: Ein Erste-Hilfe-Kurs beim BRK, ein Simulationstraining für die ungeplante Hausgeburt, eine zweitägige Fortbildung zur Schwangerschaftsvorsorge und eine Online-Veranstaltung zum Thema „Labordiagnostik in der Hebammenarbeit“.
Weitere Veranstaltungen:
· Teilnahme an der Oberlandausstellung 2024
· Welt-AIDS-Tag 2024 – Ausblick auf 2025 Ausstellung „only human“
· „Frauen – sichtbar & gesund“ – Jahresschwerpunktthema des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention 2024
Workshops:
· „Reise in den Zyklus der Frau“ für Frauen zwischen 20 und 40 Jahren. Hier war eine „Reise“ auf anschauliche und wertschätzende Art durch den weiblichen Zyklus geboten unter Berücksichtigung emotionaler wie auch biologischer Aspekte. Ziel war es, den Frauen Raum und Zeit zu geben, sich über ihr Frausein Gedanken zu machen und das Wissen der körperlichen Zusammenhänge zu vertiefen.
· „Wechseljahre – Zyklus und Frausein ab 40 Jahre“ konnte zweimal stattfinden. Auf anschauliche Weise mit viel Materialien und Bildern wurde der weibliche Zyklus von der Pubertät über die hochfruchtbare Phase bis hin zu den Wechseljahren aufgezeigt. Es ging um veränderte Zyklen, um das was auf emotionaler Ebene während der Hormonumstellung passiert und vor allem darum, dass diese Phase eine ganz wichtige und natürliche im Leben jeder Frau ist, und nichts Schlimmes.
Ausblick: Von 12. bis 17. Mai 2025 wird in den Räumen des Gesundheitsamtes in der Eisenkramergasse die Ausstellung „Klang meines Körpers“ zum Thema Essstörungen zu sehen sein.
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