Keine zeitnahe Altlastensanierung. Da der Standort damit nicht zeitnah und wirtschaftlich umgesetzt werden kann, sucht das Landratsamt jetzt eine andere Fläche in Seeshaupt.
Aufgrund des anhaltenden Zufluchtsgeschehens werden dem Landkreis Weilheim-Schongau monatlich rund 100 Asylsuchende und Flüchtlinge zugewiesen. Das Landratsamt hat die Pflicht, diese Personen unterzubringen. Auf dem Wohnungsmarkt gibt es aber keine ausreichenden und passenden Wohnungen mehr. Deswegen ist der Landkreis gezwungen, alternative Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Dafür ist das Landratsamt mit allen 34 Gemeinden in einem engen und konstruktiven Austausch und auf Grundstücke angewiesen, die angeboten werden.
Darunter fällt auch das Grundstück in der St. Heinrich Straße in Seeshaupt. Das wurde dem Landratsamt durch die ImmobilienBayern für den Freistaat Bayern zur kostenfreien Nutzung angeboten. Der Standort war bereits im Jahr 2015 erstmals Thema. Um die Kosten für Asylunterkünfte möglichst gering zu halten, sind insbesondere alle staatlichen Liegenschaften auf ihre Geeignetheit zu überprüfen. Darunter fällt grundsätzlich auch das betroffene Grundstück. In der vergangenen Gemeinderatssitzung wurde der Öffentlichkeit eine erste Vorausplanung vorgestellt, die im Prozess als Diskussionsgrundlage dient. Von einer konkreten Planung oder Umsetzung kann hierbei keine Rede sein.
Für das Landratsamt und die Regierung spielen Lage und Wert des Grundstücks eine untergeordnete Rolle. Im Fokus stehen die Faktoren „Eignung für die Nutzung“ und die „schnelle Verfügbarkeit“. Die dezentralen Unterkünfte werden gemäß den aktuellen Vorschriften und unter Beachtung einer wirtschaftlichen und angemessenen Kalkulation errichtet. Das Grundstück in der St. Heinrich Straße befindet sich auf einer alten Mülldeponie. Ein beauftragtes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Sanierungskosten auf rund 1,7 Millionen Euro belaufen. In den Gesprächen mit der Regierung von Oberbayern rund um die Übernahme der Kosten erfolgte nach einem längeren Sondierungsprozess eine Absage. Nach einer internen Abstimmung könne die Sanierung nicht aus dem Asyl-Haushalt gezahlt werden und es stehen keine Mittel zur Verfügung, so die Begründung. Der Grundstücksbesitzer, die ImmobilienBayern, würde für eine Altlastensanierung mehrere Jahre brauchen. Damit werden weder die Faktoren „Schnelle Verfügbarkeit“ noch „Wirtschaftlichkeit“ erfüllt. Da der Standort damit nicht zeitnah und wirtschaftlich umgesetzt werden kann, sucht das Landratsamt jetzt eine andere Fläche in Seeshaupt.