Vorschläge sind schriftlich bei Kreiswahlleiter einzureichen
Der Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 225 Weilheim weist darauf hin, dass noch bis zum 20. Januar 2025 Kreiswahlvorschläge für die bevorstehende Bundestagswahl eingereicht werden können. Bis zu diesem Datum können Parteien und Wahlberechtigte, die für ein Bundestagsmandat im Wahlkreis kandidieren möchten, ihre Wahlvorschläge einreichen.
Die Vorschläge müssen schriftlich beim Kreiswahlleiter bis spätestens Montag, den 20. Januar 2025, um 18:00 Uhr eingehen.
Verspätet eingehende Vorschläge können nicht berücksichtigt werden. Zur Einreichung empfiehlt sich eine persönliche Vorsprache nach telefonischer Terminabsprache unter 0881/6811700.
Die Anschrift der Kreiswahlleitung für den Wahlkreis 225 Weilheim lautet wie folgt:
Postanschrift: Hausanschrift:
Kreiswahlleitung Kreiswahlleitung
Landratsamt Weilheim-Schongau Landratsamt Weilheim-Schongau
Postfach 1353 Stainhartstraße 7
82360 Weilheim 82362 Weilheim
Die Kreiswahlvorschläge müssen den Vorgaben des Bundeswahlgesetzes sowie der Bundeswahlordnung entsprechen.
Nähere Informationen sind unter www.weilheim-schongau.de („Aktuelles“, dann „Wahlen“) oder unter www.bundeswahlleiterin.de zu finden.
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